Wie kommt man zielstrebig zum Einsatz auf den Fahrersitz des Bürgerbusses?

 

1. Besitz eines EU-Führerscheins Klasse B (alt 3) im Scheckkartenformat

2. Mindestalter 21 Jahre und mindestens zwei Jahre Führerscheinbesitz

3. Polizeiliches Führungszeugnis

4. G-25-Untersuchung des Arbeitsmediziners; körperliche Eignung, Sehvermögen

5. FAER – Auskunft aus dem Kraftfahrtbundesamt Flensburg

6. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, StVA Marl, Führerscheinstelle

7. Fahrerhandbuch-Schulung bei der „Vestischen“, drei Stunden

8. Brandschutzunterweisung bei der Feuerwehr

9. Auffrischungskurs „ERSTE HILFE“, 9 U.-Stunden, meist sonntags, freiwillig

 

Diese Voraussetzungen sind nicht schwierig realisierbar; es nimmt nur ein wenig Zeit in Anspruch. Interessenten sollten alles vorher mit dem Verein abstimmen. Alle entstehenden Kosten werden übernommen, es gibt auch keine Mitgliedsbeiträge. Im Gegenteil – die Kosten für Getränke bei den monatlichen Fahrermeetings und sonstigen Veranstaltungen im Laufe des Jahres trägt der Verein! Es kommt nicht darauf an, ob jemand im Monat zwei, vier oder jede zweite Woche vier Stunden bzw.als Springer fährt. Studenten, Hausfrauen, Frührentner u. v. a. sind gefragt - ehrenamtliches Engagement zählt! Die Fahrerinnen im Bürgerbusverein suchen ebenfalls noch Verstärkung! Frauenpower ist gewünscht!